Direktvermarktung

Neue Vermarktungswege der erneuerbaren Energien

Die Erzeugungskosten pro Kilowattstunde bestehender Anlagen der erneuerbaren Energien werden durch Materialermüdung sowie durch steigende Unterhaltungs- und Beschaffungskosten eher steigen. Einen Ausgleich könnte die Teilnahme an neuen Vermarktungsformen wie z.B. die Direktvermarktung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), also die Veräußerung oder Vermarktung an Stromhändler und nicht wie bisher die Abgabe an den Netzbetreiber zu einem gesetzlich fest vorgeschriebenen Preis sein.

Zukünftig wird die Integration der erneuerbaren Energien in unser Energiesystem eine zentrale Herausforderung darstellen. Die Produktion aus erneuerbaren Energien und der Bedarf an Strom liegen nicht immer zwangsläufig an einem Standort und somit ist auch der Ausbau der Versorgungsnetze unabdingbar. Zusätzliche Schwierigkeiten entstehen durch die nicht gleichmäßige und nicht bedarfsgerechte Stromproduktion durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Und weil die überschüssige Energie gegenwärtig nicht effizient gespeichert werden kann, ist in diesem Fall eine Teillaststeuerung bzw. eine Abschaltung von Produktionskapazitäten über ein Einspeisemanagement notwendig. Mit Zunahme der erneuerbaren Energien über die Grundversorgung steigt auch der Anspruch einer bedarfsgerechteren Steuerung der Stromversorgung.

Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zum 01.01.2012 zusätzliche Anreize geschaffen, wenn der Betreiber in ein anderes Vermarktungssystem wechselt. Mit der bereits im EEG 2009 genannten Direktvermarktung soll die erneuerbare Energie stärker in das komplexe Energiesystem eingegliedert werden. Bei der Direktvermarktung nach Maßgabe des Gesetzes ist eine Veräußerung an Dritte unter Marktbedingungen vorgesehen. Der Verkauf kann an Energieversorgungsunternehmen (EVU), Stromhändler, Erzeugergemeinschaften oder auch an Letztverbraucher erfolgen. Der Eigenverbrauch bzw. verbrauchte Strom in räumlicher Nähe der Anlage ist hiervon jedoch ausgenommen. Bei einem Wechsel in die Direktvermarktung kann der Betreiber jeden Monat in die Förderung zurück wechseln. Für Biogasanlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kW gilt ab 2014 sogar die Pflicht der Direktvermarktung. Mit dieser Änderung im EEG wird auch die Komplexität weiter erhöht. Es gibt drei Formen der Direktvermarktung. Die Marktprämie, das Grünstromprivileg und die sonstige Direktvermarktung.